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27. April 2020

Chance für das Arbeitsmodell Homeoffice

Mobilarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht. Nachgefragt bei Isabel Harnoth, Studentin der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin

I. Harnoth. Foto: privat
Isabel Harnoth. Foto: privat

Homeoffice hat viele Vorteile, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Problem: Die Einhaltung der Arbeitszeiten und des Arbeitsschutzes lassen sich kaum kontrollieren. Jetzt müssen sich beide Seiten darauf verlassen, dass die Arbeitsgesetze eingehalten werden, und dabei einige Dinge beachten.

Isabel Harnoth studiert Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat sich in ihrer Studienarbeit mit dem Thema Arbeitsschutz und Mobilarbeit beschäftigt. Gegenwärtig gibt es kein generelles Recht auf Homeoffice. Grundsätzlich haben die Arbeitgeber das Weisungsrecht, aber natürlich auch eine Schutzpflicht. Wo es möglich war, schickten Chefs ihre Angestellten in der Corona-Krise ins Homeoffice.

Eine neue Situation: Was sollten Arbeitgeber beachten? Zunächst müsse man zwischen Homeoffice, Heimarbeit und Mobilarbeit unterscheiden, sagt Harnoth. Im Homeoffice erledigen die Arbeitnehmer ihre Arbeit im privaten Umfeld. Heimarbeiter sind rechtlich gesehen gar keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige. Mobile Arbeitnehmer haben keine  Betriebsstätte und fahren von Kunde zu Kunde. „Im Homeoffice gelten die ganz normalen Arbeitnehmerschutzgesetze und das Arbeitszeitgesetz. Das heißt also, Arbeitgeber müssen trotz der räumlichen Trennung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer sorgen. Da geht es vor allem um Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten und Mindestruhezeiten. In Deutschland ist das Modell der Vertrauensarbeitszeit verbreitet“, sagt die Studentin. Homeoffice-Arbeitnehmer können selbst entscheiden, wann sie arbeiten. Allerdings werden hier die Arbeitsschutzgesetze oft nicht eingehalten. Darum müssen sich Arbeitgeber in einigen Punkten absichern. Sie sind verpflichtet, Vorgaben zum Arbeitsplatz zu machen, zum Beispiel darüber, wie der Büroplatz eingerichtet werden soll. Außerdem können sie die Arbeitnehmer anweisen, ihre Arbeitszeit aufzuschreiben bzw.,  soweit vorhanden, eine digitale Arbeitszeiterfassung zu nutzen“, ergänzt Isabel Harnoth. Wichtig sei es zu wissen, dass die Chefs die Verantwortung dafür tragen, dass diese Angaben auch richtig sind. Stichproben seien daher sinnvoll – auch um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt die Studentin.

„Doch Homeoffice hat für Arbeitgeber auch Vorteile: Sie müssen keinen Arbeitsplatz einrichten, das spart Bürokosten. Personal im Homeoffice ist oft produktiver und der Krankenstand ist niedriger“, ergänzt Harnoth. Und wie geht es den Arbeitnehmern damit? Homeoffice ist für sie verlockend und hat viele Vorzüge. Nachteilig ist dagegen vor allem, dass Beruf und Privates vermischt werden. Manche arbeiten bis an ihre Grenzen. Die angehende Juristin warnt: „Wer bis Mitternacht E-Mails schreibt, darf die Arbeit erst nach elf Stunden Mindestruhezeit am darauffolgenden Tag weiterführen. Aber die meisten arbeiten gleich früh weiter und verstoßen damit streng genommen gegen das Gesetz.“

Ratsam sei es, sich selbst Pausen einzuteilen und Arbeit und Privates strikt zu trennen. „Es ist sinnvoll, sich einen Plan zu schreiben und Ziele zu setzen, und diese sind mit dem Arbeitgeber  abzustimmen.”

Isabel Harnoth, die nach ihrem Studium im Zivil- und Arbeitsrecht tätig sein möchte, ist gespannt auf den Beginn das Sommersemester – ohne Vorlesungen – „Homestudying“. Sie hofft, dass sich mit der Corona-Pandemie nun auch im Arbeitsleben und im Arbeitsrecht endlich langfristig etwas ändert und diese sich „mehr der fortschreitenden Digitalisierung anpassen. Es gibt so viele Möglichkeiten von flexiblen Arbeitsmodellen und dennoch arbeiten noch vergleichsweise wenig Menschen im Homeoffice.“ Sie selbst würde sich wünschen, dass Universitäten und Schulen künftig mehr E-Learning-Angebote nutzen.

Von Jördis Götz für Adlershof Journal

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