Neue OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Partikelgröße von Nanomaterialien
Arbeiten von BAM, BAuA und UBA liefern entscheidenden Meilenstein für die standardisierte Prüfung von Nanomaterialien
Die OECD hat eine neue Prüfrichtlinie für die Vermessung von kugel- und faserförmigen Nanomaterialien veröffentlicht. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für Chemikalien, wie beispielsweise die REACH-Verordnung. Erarbeitet wurde die OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 in einem gemeinsamen Projekt der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Umweltbundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit 29 weiteren Institutionen aus vier Kontinenten. Die Arbeiten wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert.
Nanomaterialien werden mittlerweile weit verbreitet in Produkten, u.a. im Medizin- oder Automobilbereich, verwendet. Um sie hinsichtlich ihrer Toxizität für Mensch und Umwelt zu beurteilen, ist eine Standardisierung der Messmethoden notwendig. Bisherige OECD Prüfrichtlinien wurden in erster Linie für leichtlösliche organische Chemikalien entwickelt. Nanomaterialien unterscheiden sich jedoch von dem von leichtlöslichen organischen Chemikalien und erfordern daher nanospezifische Prüfrichtlinien.
Um die im Forschungsvorhaben entwickelte Prüfrichtlinie für Nanomaterialien zu überprüfen, wurde ein weltweiter Ringversuch durchgeführt. Ergebnisse haben gezeigt, dass die Reproduzierbarkeit der Größenbestimmung von Nanopartikeln und -fasern deutlich erhöht wird und somit eine einheitliche Basis für zukünftige Arbeiten schafft. Für die Größenbestimmung von kugelförmigen Nanopartikeln stehen damit jetzt 8 standardisierte Messmethoden zur Verfügung. Faserförmige Nanomaterialien können mittels Elektronenmikroskopie (TEM/SEM) einheitlich geprüft werden.
Weitere Informationen
Die OECD Prüfrichtlinien fallen unter das OECD-System der gegenseitigen Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD). Im Rahmen dieses Systems werden Labortestergebnisse zum Zwecke der Sicherheitsbewertung von Chemikalien, die in Übereinstimmung mit den OECD Prüfrichtlinien und den OECD Grundsätzen der Guten Laborpraxis erstellt wurden, in allen OECD-Ländern anerkannt.
Kontakt:
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Telefon +49 30 8104-1013
E-Mail presse(at)bam.de
Pressemitteilung BAM vom 30.06.2022