Forschung und Verwaltung an Hochschulen unter Auflagen wieder möglich – Lehre findet weiterhin digital statt
Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung beschließt eingeschränkte Öffnungen von wissenschaftlichen Einrichtungen
Pressemitteilung vom 07.05.2020:
Am heutigen Donnerstag, den 07. Mai 2020, hat der Berliner Senat Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen, die auch die wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin betreffen.
Ab dem 11. Mai 2020 können staatliche, private und konfessionelle Hochschulen in Berlin den Präsenznotbetrieb beenden und in einen eingeschränkten Betrieb übergehen. Sie können für den Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder öffnen und auch Verwaltungstätigkeiten wieder zulassen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Für die Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr bleiben die Hochschulen allerdings weiterhin geschlossen, Lehrveranstaltungen finden digital statt. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen können ihren Betrieb unter Einhaltung der Hygieneregeln fortsetzen. Über die Umsetzung der jeweiligen Zugangsmöglichkeiten informieren die Einrichtungen ihre Mitglieder.
Unter Gewährleistung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, inkl. verstärkter Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen, und zur Sicherung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen ergeben sich durch die neue Verordnung folgende Änderungen:
- Hochschulen können den Zugang für den Forschungsbetrieb in Wahrnehmung ihres Haus- und Direktionsrechts gestatten.
- Hochschulen können den Zugang für den Verwaltungsbetrieb in Wahrnehmung ihres Haus- und Direktionsrechts in begründeten Fällen gestatten, soweit die Verwaltungstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erfordern.
- Der Zugang zu Instituten und Einrichtungen der außeruniversitären Forschung ist möglich.
Weiterhin werden Präsenzprüfungen, einschließlich Zugangs- und Sprachprüfungen, zugelassen, wenn diese nicht digital durchgeführt werden können. Praxisformate in der Lehre, die insbesondere spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, können in begründeten Fällen in Präsenz durchgeführt werden. Wissenschaftliche Bibliotheken und Archive dürfen seit dem 27.4.2020 für den Leihbetrieb öffnen, wie mit geänderter Verordnung vom 21. April 2020 beschlossen. Geöffnet sind außerdem wieder die Außenanlagen des Botanischen Gartens. Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Berlin bleiben weiterhin geschlossen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Sicherung der jeweils erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Studierenden der Hochschulen werden weiterhin laufend im Rahmen der COVID-19-Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung zusammen mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen, der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie dem Studierendenwerk Berlin beraten.
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